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FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

Wir haben eine Liste häufig gestellter Fragen und Antworten für unsere Kunden zusammengestellt. Kontaktieren Sie bitte unser Büro, wenn Ihnen keine unserer Antworten weiterhilft.

FAQ: FAQ

Welche Qualifikationen bieten die Ausbilder?

Unser Ausbildungsteam besteht ausschließlich aus zertifizierten Ausbildern/innen mit jahrelangen Ausbildungserfahrungen. Sowohl unsere zivilen, als auch die behördlichen Ausbilder verfügen über langjährige Erfahrungen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen, haben einen fachspezifischen Hintergrund (Militär, Behörde, Jagd, Leistungssport) und werden regelmäßig (mind. 1 mal jährlich) überprüft. Hierzu müssen Sie sowohl Standardtest der jeweiligen Tätigkeitsbereiche erfüllen,  als auch ihre Lehrbefähigung nachweisen. 

Zudem werden alle Ausbilder/innen regelmäßig in verschiedenen Bereichen weitergebildet und erwerben Zusatzqualifikationen.

Dies gilt im Übrigen auch für den Firmeninhaber!

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Gibt es auch internationale Kurse in anderen Sprachen?

Alle Kurse können bei Bedarf auch in anderen Sprachen als Deutsch gehalten werden. 
Primär wird hierbei Englisch oder Französisch verwendet. Für den Bedarf eines Kurses in einer Fremdsprache nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Wo kann ich finanzielle Unterstützung beantragen?

Die meisten unserer Kurse sind als zivile oder berufliche Aus-/ Fortbildungen eingestuft, jedoch nicht alle sind förderfähig. Für die Prüfung einer Förderfähigkeit eines spezifischen Kurses kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Sie bei der Prüfung unterstützen können.

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Wenn eine allgemeine Förderfähigkeit besteht, ist dies i.d.R. angegeben (z.B. Ausbilderkurs Verteidigungsschießen, förderfähig gem. §5 Soldatenversorgungsgesetz)

Welche Voraussetzungen brauche ich für den Ausbilderkurs Verteidigungsschießen?

Der Ausbilderkurs im Verteidigungsschießen stellt besondere Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme:

1.) Teilnahmegenehmigung gem. §23 AWaffV ODER Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme seitens der für Sie zuständigen Behörde

2.) gute Grundkenntnisse im dynamischen Umgang mit Pistole/Revolver, SL- Büchse und Flinte( VSR oder Repetierer)

3.) gute physische und psychische Konstitution

4.) Gültige Waffenbesitzkarte / Waffenpass, o.ä.

5.) open Mindset

6.) mind. eigenen Kurzwaffe und SL- Büchse

Was brauche ich zur Teilnahme an einem Schusswaffenkurs?

Je nach Kurs benötigen Sie entsprechende Vorkenntnisse aus z.B. Grundlagenkursen (Wir erkennen auch Fremdausbildungen an!) sowie eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis und eigene Waffe.
Sofern keine eigene Waffe vorhanden ist, kann eine Leihwaffe gegen Nutzungsgebühr bereitgestellt werden.
Sofern (noch) keine gültige waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt, ist bei Kursbeginn ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 2 Wochen) vorzulegen.
Grundsätzlich gilt, dass mind. Schutzbrille, Gehörschutz und entsprechende Ausrüstung ( z.B.: Holster) mitgeführt werden muss.
Ob weitere Ausrüstung erforderlich ist, kann der jeweiligen Kursbeschreibung entnommen werden.

Was ist der Unterschied zwischen dem zivilen Ausbilderkurs und dem Ausbilderkurs Verteidigungsschießen?

Grundsätzlich unterscheiden sich die Kurse nur in der Art des Schießens. Der zivile Ausbilderkurs enthält keine Elemente des Verteidigungsschießens und bedarf daher keiner Teilnahmegenehmigung / Ausnahmegenehmigung gem. §23 AWaffV

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Die weiteren Inhalte und der Aufbau ähneln sich bei beiden:

- Waffenrecht inkl. Waffensachkunde gem. §7 WaffG für Bewachungsgewerbe

- erweiterte Ersthelferausbildung

- Waffentechnik

- Waffenhandling

- Methodik & Didaktik der Ausbildung

Wozu berechtigen mich Qualifikationen von KLSTRATEGIC?

Derzeit gibt es noch keine gesetzliche Vorgabe für Qualifikationen,, um im Bereich des Waffenwesens als Ausbilder tätig zu sein; jedoch gibt es verschiedene Verbände und Institutionen, die eine solche Qualifikation einfordern, um bei Ihnen tätig zu werden.
Unsere Ausbilderqualifikationen sind seitens der Genehmigungsbehörden offiziell anerkannt und gültig im gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes. Sie stehen somit einer Waffensachkunde gleich.
Mit der Qualifikation können Sie gegenüber Kunden eine professionelle Ausbilderzertifizierung nachweisen und in dem jeweiligen Bereich als Ausbilder tätig werden. Darüber hinaus berechtigt ein gültiges Ausbilderzertifikat (Ausbilderausweis) zur Teilnahme an anerkannten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie der Eintragung in das zertifizierte Ausbilderverzeichnis.

Zudem bietet das gültige Zertifikat der anerkannten Ausbildereignung die Grundlage zur Glaubhaftmachung einer wirtschaftlich relevanten Tätigkeit als Schießausbilder gegenüber den zuständigen Behörden.

Was passiert, wenn ich die Ausbilderprüfung nicht schaffe?

Wenn sie die Qualifikation als Ausbilder nicht erfolgreich absolvieren, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung. Je nachdem, in welchem Themengebiet Sie keinen Erfolg hatten, kann dies nach Maßgabe des Prüfungsausschusses sofort nachgeprüft werden, oder aber sie können den Hauptkurs im Folgejahr erneut absolvieren und Ihre Prüfungen erneut durchführen.

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